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Dienstreisen ins Ausland: Rechte und Pflichten


Dienstreisen ins Ausland sind für viele Berufe alltäglich, werfen jedoch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Was passiert mit den Arbeitszeiten? Wer trägt die Kosten? Und welche Versicherungen gelten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsdienstreisen sind in Österreich klar geregelt und schützen Sie als Arbeitnehmer.


Arbeitszeit: Wann fängt die Reise an?

Die Arbeitszeit auf einer Dienstreise ins Ausland ist oft ein Streitpunkt. Grundsätzlich gilt:

  • Fahrtzeit als Arbeitszeit: Die Zeit, die Sie auf der Reise zum Zielort verbringen, gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn sie notwendig für die Erfüllung Ihrer Arbeitsaufgaben ist. Wenn Sie zum Beispiel während der Bahnfahrt arbeiten müssen, zählt diese Zeit als Arbeitszeit.

  • Tatsächliche Arbeitszeit: Die Zeit, die Sie am Zielort tatsächlich arbeiten, ist natürlich reguläre Arbeitszeit und wird als solche entlohnt.

  • Reisezeit als Ruhezeit: Wartezeiten am Flughafen, die Fahrtzeit im Zug oder im Flugzeug ohne Arbeitsleistung gelten als Ruhezeit. Diese Zeit muss nicht entlohnt werden, kann aber zu Überstunden führen, wenn die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten wird.


Kosten und Spesen: Wer zahlt was?

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch Ihre Dienstreise entstehen.

  • Reisekosten: Kosten für Flüge, Bahnfahrkarten oder Mietwagen müssen vollständig vom Arbeitgeber getragen werden.

  • Unterkunft und Verpflegung: Übernachtungskosten im Hotel und Verpflegungskosten während der Reise werden vom Arbeitgeber übernommen. Oft gibt es dafür eine festgelegte Tagespauschale (Diäten), deren Höhe sich nach dem jeweiligen Land richtet. Sie erhalten diese Pauschale für jeden Tag, den Sie auf Dienstreise sind.

  • Spezielle Auslagen: Gebühren für Visa oder andere notwendige Reisedokumente sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen.


Versicherungsschutz: Was passiert bei einem Unfall?

Der Schutz bei Arbeitsunfällen erstreckt sich auch auf Dienstreisen im Ausland.

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich abgesichert, auch wenn der Unfall im Ausland passiert.

  • Wegunfall: Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Hotel und Arbeitsort im Ausland ereignen, gelten als Wegunfälle und sind ebenfalls versichert.

  • Reiseversicherung: Es ist ratsam, dass Ihr Arbeitgeber eine zusätzliche Dienstreiseversicherung abschliesst, um medizinische Kosten im Ausland zu decken, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.


Achten Sie auf das Wichtigste

  • Schriftliche Anweisung: Bestehen Sie vor Antritt der Reise auf einer schriftlichen Anweisung, die die Reisedaten, das Reiseziel und die Details zur Kostenübernahme (inklusive Tagespauschalen) festhält.

  • Zeiterfassung: Dokumentieren Sie Ihre Arbeits- und Reisezeiten genau, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden.