Die 4-Tage-Woche wird zunehmend als attraktives Arbeitszeitmodell diskutiert. Sie verspricht nicht nur eine verbesserte Work-Life-Balance für Mitarbeiter, sondern auch eine höhere Produktivität für Unternehmen. Doch wie lässt sich dieses Modell in Österreich umsetzen, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden?
Die 4-Tage-Woche ist kein gesetzlich verankerter Begriff, sondern beschreibt verschiedene Modelle, bei denen die reguläre Arbeitszeit auf vier Wochentage verteilt wird. Im Zentrum steht dabei die Kernfrage: Reduziert sich die Gesamtarbeitszeit oder wird sie lediglich auf weniger Tage komprimiert?
Je nach Zielsetzung können Unternehmen eines der folgenden Modelle wählen:
Dies ist das am häufigsten diskutierte Modell. Die reguläre Wochenarbeitszeit (z. B. 40 Stunden) wird in vier längere Arbeitstage von je 10 Stunden komprimiert.
Vorteil: Die Produktivität soll durch längere, ungestörte Arbeitsphasen steigen, während Mitarbeiter von einem längeren Wochenende profitieren.
Rechtliche Herausforderung: Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht eine tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden vor. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
In diesem Modell arbeiten die Mitarbeiter nur noch 32 Stunden pro Woche und erhalten entsprechend weniger Gehalt.
Vorteil: Dies ist eine klassische Form der Teilzeit. Sie ist rechtlich unkompliziert und kann die Mitarbeiterzufriedenheit durch mehr Freizeit deutlich erhöhen.
Rechtliche Herausforderung: Die Stundenreduktion muss vertraglich vereinbart werden und geht mit einer entsprechenden Gehaltsreduktion einher.
Dies ist das anspruchsvollste und attraktivste Modell. Die Mitarbeiter arbeiten weniger Stunden pro Woche, ihr Gehalt bleibt jedoch unverändert.
Vorteil: Die Mitarbeiterbindung und die Attraktivität als Arbeitgeber steigen massiv. Das Unternehmen setzt darauf, dass die Mitarbeiter in der kürzeren Zeit die gleiche Leistung erbringen.
Rechtliche Herausforderung: Dies ist eine freiwillige Massnahme des Arbeitgebers. Eine rechtliche Anpassung ist lediglich im Arbeitsvertrag notwendig, um die neue Arbeitszeit zu regeln.
Eine 4-Tage-Woche ist in Österreich rechtlich möglich, erfordert aber eine genaue Prüfung der geltenden Gesetze und Vereinbarungen.
Arbeitszeitgesetz (AZG): Das AZG erlaubt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und eine wöchentliche von 60 Stunden (inkl. Überstunden). Die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn dies im Kollektivvertrag (KV), einer Betriebsvereinbarung oder, falls beides nicht vorhanden, im Arbeitsvertrag vereinbart wird. Ein 4-Tage-Modell mit 10-Stunden-Tagen ist somit nur zulässig, wenn die arbeitsrechtlichen Bestimmungen dies erlauben.
Kollektivvertrag (KV): Der für die jeweilige Branche gültige Kollektivvertrag ist die wichtigste Rechtsquelle. Er legt oft detaillierte Regeln für die Arbeitszeitverteilung, Pausen und Überstundenzuschläge fest, die über das Gesetz hinausgehen können.
Entlohnung und Überstunden: Unabhängig vom Modell gelten die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen für Überstunden weiterhin. Werden die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden überschritten, fallen Überstundenzuschläge an.
Eine erfolgreiche Einführung der 4-Tage-Woche erfordert sorgfältige Planung und Kommunikation.
Rechtliche Prüfung: Klären Sie, welche Regelungen das AZG und der für Ihre Branche gültige KV vorsehen.
Mitarbeiterkommunikation: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter und den Betriebsrat (falls vorhanden) in den Prozess mit ein.
Vertragliche Anpassung: Passen Sie die Arbeitsverträge an die neuen Arbeitszeitmodelle an.
Pilotphase: Starten Sie mit einem Pilotprojekt, um die Auswirkungen auf die Produktivität und die Mitarbeiterzufriedenheit zu testen.
Fazit: Die 4-Tage-Woche ist in Österreich kein Wunschtraum. Mit dem nötigen Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen und Arbeitnehmer flexible Modelle umsetzen, die sich positiv auf die Work-Life-Balance und die Produktivität auswirken. Wichtig ist dabei, dass der Kollektivvertrag stets die Basis für die Ausgestaltung der Arbeitszeit bildet.
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