Job veröffentlichen

Das österreichische Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen


Das österreichische Arbeitsrecht ist ein komplexes, aber essenzielles System, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Ein solides Grundwissen darüber ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und ein faires, transparentes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bestimmungen – von der Begründung bis zur Beendigung eines Dienstverhältnisses.


1. Die Grundlagen: Was Sie wissen müssen

Das österreichische Arbeitsrecht beruht auf mehreren Säulen, die hierarchisch aufgebaut sind.

  • Gesetze: Die oberste Stufe bilden Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Angestelltengesetz (AngG) oder das Urlaubsgesetz.

  • Kollektivvertrag (KV): Der Kollektivvertrag ist eine Besonderheit des österreichischen Arbeitsrechts. Er wird von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für eine bestimmte Branche ausgehandelt und legt Mindeststandards fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Dazu gehören das Mindestgehalt, die Arbeitszeit, Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) und die Kündigungsfristen.

  • Arbeitsvertrag (Dienstvertrag): Der individuelle Arbeitsvertrag regelt das konkrete Arbeitsverhältnis. Er darf Bestimmungen des Kollektivvertrags und der Gesetze nicht verschlechtern, kann aber zusätzliche Vorteile festlegen.


2. Die 3 Phasen des Arbeitsverhältnisses im Überblick

Phase 1: Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Dienstvertrag: Ein schriftlicher Dienstvertrag ist dringend empfohlen, auch wenn er in vielen Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Er sollte die Art der Tätigkeit, den Arbeitsort, das Gehalt, die Arbeitszeit und die Urlaubstage festhalten.

  • Die Probezeit: Eine Probezeit darf maximal einen Monat dauern. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden.

Phase 2: Laufendes Arbeitsverhältnis

  • Arbeitszeit & Überstunden: Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche (oft durch Kollektivvertrag auf 38,5 Stunden reduziert). Überstunden müssen in der Regel mit einem Zuschlag von 50 % vergütet oder durch Zeitausgleich abgegolten werden.

  • Urlaub (Erholungsurlaub): Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 5 Wochen (30 Werktage)bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Der volle Urlaubsanspruch wird in der Regel erst nach sechs Monaten Dienstzeit erworben.

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung (z. B. durch Krankheit oder Unfall) hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Weiterzahlung seines Entgelts. Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist im Gesetz oder Kollektivvertrag geregelt.

Phase 3: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es gibt verschiedene Arten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

  • Kündigung: Eine Kündigung ist die reguläre Beendigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Hier müssen gesetzliche oder im Kollektivvertrag festgelegte Fristen eingehalten werden. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind oft an die Dienstzeit gekoppelt und werden mit zunehmender Dauer länger.

  • Entlassung (durch den Arbeitgeber) und Austritt (durch den Arbeitnehmer): Eine Entlassung oder ein Austritt beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Dies ist nur aus wichtigen Gründen möglich, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar machen.

  • Einvernehmliche Auflösung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis jederzeit in beidseitigem Einvernehmen beenden.


3. Besondere Schutzbestimmungen: Ein Überblick

Das österreichische Arbeitsrecht sieht spezielle Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen vor.

  • Mutterschutz und Elternkarenz: Schwangere und Mütter geniessen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Arbeitnehmer haben ausserdem das Recht auf Elternkarenz.

  • Teilzeitbeschäftigung: Arbeitnehmer haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. zur Kinderbetreuung) einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitreduktion.

  • Diskriminierungsschutz: Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich als allgemeiner Überblick. Für konkrete Fragen und individuelle Fälle ist es unerlässlich, rechtlichen Rat von einem Anwalt, einer Arbeiterkammer oder einem Berufsverband einzuholen.



MyJobsi.at