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Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Ein Überblick


Das österreichische Sozialsystem bietet ein umfassendes Sicherheitsnetz für den Fall der Arbeitslosigkeit. Die beiden zentralen Säulen dieses Systems sind das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe. Obwohl beide Leistungen bei Jobverlust unterstützen, gibt es wesentliche Unterschiede in den Voraussetzungen, der Dauer und der Höhe. Ein klares Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um im Ernstfall die richtigen Schritte zu setzen.


Arbeitslosengeld: Die Basis-Sicherung

Das Arbeitslosengeld ist die primäre Leistung, die das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt. Es dient dazu, den Lebensunterhalt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes zu sichern und basiert auf dem Versicherungsprinzip.

  • Wer hat Anspruch? Anspruch hat, wer seine Beschäftigung verloren hat, arbeitsfähig (mindestens 20 Stunden pro Woche) und arbeitswillig ist, eine zumutbare Stelle anzunehmen. Die wichtigste Voraussetzung ist die Anwartschaftszeit: Sie müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens 52 Wochen in Österreich versichert gewesen sein.

  • Wie wird es berechnet? Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist vom letzten Einkommen abhängig. Es beträgt in der Regel 55 % des Netto-Einkommens. Für unterhaltspflichtige Personen gibt es zudem einen Zuschlag.

  • Dauer: Der Anspruch ist zeitlich begrenzt. Die Dauer hängt von der Anwartschaftszeit und dem Alter ab und beträgt meistens 20 bis 30 Wochen.


Notstandshilfe: Das Sicherheitsnetz

Die Notstandshilfe ist eine bedarfsorientierte und nachrangige Leistung. Sie kommt zum Tragen, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ausgeschöpft ist.

  • Wer hat Anspruch? Sie müssen die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld weiterhin erfüllen (arbeitsfähig und arbeitswillig), aber Ihr Anspruch auf dieses ist abgelaufen. Der entscheidende Unterschied ist die Bedürftigkeitsprüfung: Das Einkommen und Vermögen des gesamten Haushalts, einschliesslich des Partners oder der Partnerin, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Liegt das gemeinsame Einkommen über einer bestimmten Grenze, kann die Leistung gekürzt oder sogar verwehrt werden.

  • Wie wird sie berechnet? Die Notstandshilfe orientiert sich am zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und beträgt in der Regel 92 % davon.

  • Dauer: Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist die Notstandshilfe nicht befristet und kann grundsätzlich unbegrenzt bezogen werden, solange die Voraussetzungen (insbesondere die Notlage) gegeben sind.


Die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich

KriteriumArbeitslosengeldNotstandshilfe
ZweckAusgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (Versicherungsleistung)Unterstützung in einer Notlage (Sozialleistung)
GrundlageErfüllung der AnwartschaftszeitAbhängig vom abgelaufenen Anspruch auf Arbeitslosengeld
DauerZeitlich begrenzt (meist 20 bis 30 Wochen)Prinzipiell unbegrenzt, solange die Notlage besteht
PartnereinkommenWird nicht angerechnetWird angerechnet und kann die Höhe reduzieren

Der Antragsprozess

Um die Leistungen zu erhalten, müssen Sie sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes umgehend beim AMS arbeitsuchend melden. Dies ist der erste und wichtigste Schritt. Danach stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld. Sollte Ihr Anspruch auslaufen und Sie sind weiterhin arbeitslos, müssen Sie rechtzeitig einen gesonderten Antrag auf Notstandshilfe stellen.

Beide Leistungen sind ein essenzieller Bestandteil des österreichischen Sozialstaates und sichern Ihnen in Zeiten des Umbruchs eine finanzielle Stabilität.



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