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Arbeitnehmer-Rechte: Ihr Guide zu Überstunden, Urlaubsanspruch und Kündigung in Österreich


Das Arbeitsverhältnis ist in Österreich durch ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen geregelt. Als Arbeitnehmer Ihre Rechte zu kennen, ist die Grundlage für eine faire und respektvolle Zusammenarbeit. Dieser Leitfaden verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche: Überstunden, Urlaubsanspruch und die Kündigung.


Überstunden: Was ist erlaubt und wie werden sie abgegolten?

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Normalarbeitszeit hinausgehen.

  • Definition: Die Normalarbeitszeit beträgt in Österreich in der Regel 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Alles, was darüber hinausgeht, sind Überstunden.

  • Gesetzliche Grenzen: Die Gesamtarbeitszeit darf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In vielen Branchen gelten aufgrund von Kollektivverträgen jedoch strengere Obergrenzen.

  • Abgeltung: Jede geleistete Überstunde muss vergütet werden. Das Gesetz schreibt einen Zuschlag von mindestens 50 % auf den normalen Stundenlohn vor. Die Abgeltung kann entweder in Geld oder in Form von Zeitausgleich erfolgen, wobei 1,5 Stunden Freizeit pro Überstunde gewährt werden.

  • Anordnung: Überstunden dürfen nicht willkürlich angeordnet werden. Eine Anordnung ist nur zulässig, wenn es vertraglich oder im Kollektivvertrag geregelt ist.


Urlaubsanspruch: Ihre Zeit für Erholung

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub.

  • Gesetzlicher Anspruch: Nach § 2 Urlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindestanspruch 5 Wochen (bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 Werktage). Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen.

  • Einschleifung: In den ersten sechs Monaten Ihrer Anstellung erwerben Sie den Urlaubsanspruch anteilig. Nach den ersten sechs Monaten haben Sie vollen Anspruch auf den Jahresurlaub.

  • Urlaubsvereinbarung: Der Zeitpunkt Ihres Urlaubs muss mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich festgelegt werden. Urlaub darf weder vom Arbeitgeber angeordnet noch vom Arbeitnehmer einseitig angetreten werden.

  • Verjährung: Nicht genommener Urlaub verfällt erst nach zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.


Kündigung: Was Sie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wissen müssen

Die Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine einseitige Erklärung.

  • Formvorschrift: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Eine mündliche Kündigung oder eine per E-Mail ist nicht rechtskräftig.

  • Kündigungsfristen: Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses ab und ist oft im Kollektivvertrag festgelegt. In der Regel liegt sie zwischen 6 Wochen und 5 Monaten.

  • Wann kann gekündigt werden? Während der Probezeit kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach gilt der Kündigungsschutz. Eine Kündigung darf nicht sozial ungerechtfertigt sein.

  • Sonderzahlungen: Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses haben Sie Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die Ihnen bis zum letzten Arbeitstag zustehen.


Ihr Wegweiser durch das österreichische Arbeitsrecht

Eine gute Arbeitsbeziehung beginnt mit der richtigen Jobwahl. Es ist entscheidend, eine Position zu finden, deren Bedingungen nicht nur dem gesetzlichen Minimum, sondern auch Ihren Erwartungen entsprechen. Auf Jobportalen wie MyJobsi.at finden Sie nicht nur Stellenangebote, sondern auch Informationen über die Kollektivverträge der Branchen, die oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und Ihnen somit bessere Bedingungen sichern.

Fazit: Ihr Wissen über Ihre grundlegenden Arbeitnehmerrechte ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und faire Karriere in Österreich. Es gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, selbstbewusst in Verhandlungen zu treten und Ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten.


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